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AutorenbildDr. Löw

Wann bin ich Mitglied einer Bande?

Wenn die Staatsanwaltschaft den Vorwurf erhebt, dass jemand Straftaten als Mitglied einer Bande begangen haben soll, bedeutet das nichts Gutes. Doch wann genau liegt eine Band vor und wo liegt der Unterschied zwischen bandenmäßiger Begehung, Mittäterschaft und Beihilfe. Diese Fragen werden im folgenden Beitrag am Beispiel eines aktuellen Verfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf beantwortet.


Wie sieht der Fall aus?


Seit Januar 2024 läuft vor dem Landgericht Düsseldorf das Verfahren gegen 4 Angeklagte, denen vorgeworfen wird, durch banden- und gewerbsmäßigen Subventionsbetrug Millionen erlangt zu haben. Die Angeklagten sollen zwischen März 2020 und November 2022 für nicht am Markt aktive Scheingesellschaften staatliche Corona-Soforthilfen und Darlehen bei der KfW in Höhe von ca. 6 Millionen EURO ergaunert haben. Als Geschäftsführer der Gesellschafter wurden „Strohmänner“ aus Italien und Südosteuropa eingesetzt. Tatsächlich haben sie aber nur Unterschriften geleistet und Konten eröffnet. Eine ausführliche Berichterstattung über den Fall finden Sie auch auf der Seite des WDR.





Welche Strafen drohen den Tätern?


Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Subventionsbetrugs in 27 Fällen erhoben. Der gesetzliche Strafrahmen sieht nach §§ 264 Abs. 3 i.V.m. 263 Abs. 5 Satz 1 StGB eine Freiheitsstrafe von 1 bis zum 10 Jahren per Tat vor. Den Angeklagten drohen daher lange Freiheitsstrafen. In einem vergleichbaren Fall hat das Landgericht Hamburg die Angeklagten zu Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren verurteilt. Der Grund warum die Strafen so hoch sind, liegt daran, dass den Angeklagten vorgeworfen wird, sie hätten die Taten als Mitglied einer Bande begangen.


Wann bin ich Mitglied einer Bande?


Nach der Rechtsprechung des BGH erfordert eine Bande den Zusammenschluss von mindestens drei Personen, um für eine gewisse Zeit gemeinsam Straftaten zu begehen. Ob jemand Mitglied einer Bande ist, bestimmt sich dabei allein nach Absprache (sog. Bandenabrede), die zwischen den einzelnen Beteiligten getroffen wurde. Dabei ist es grundsätzlich egal, wer der Chef der Bande ist oder wer nur kleine Aufgaben erledigt hat. Es ist nicht einmal erforderlich, dass sich sämtliche Bandenmitglieder untereinander kennen. Entscheidend ist einfach nur, dass mehrere Personen sich geeinigt haben, gemeinsam Straftaten zu begehen.


Können auch Geschäftspartner eine Bande sein?


Grundsätzlich können auch Geschäftspartner eine Bande bilden. So wurde z.B. gegen das Management von VW im Diesel-Betrugsfall auch wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. Die entscheidende Frage ist hierbei immer, ob alle Beteiligten von den Taten wussten und im gemeinsame Interesse handelten. Dies wird regelmäßig angenommen, wenn die Beute untereinander aufgeteilt wird.

Letztlich ist es aber auch möglich darzustellen, dass die Täter nicht gemeinsam Straftaten begangen haben, sondern die Beteiligten lediglich in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung zueinander standen. So liegt wenn jeder der Geschäftspartner ausschließlich eigene Interessen verfolgt,  keine Bande vor, da die Straftaten gerade nicht gemeinsam begangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22.09.2021 (Az.: I StR 131/21).

 

Was mache ich, wenn die Staatsanwaltschaft gegen mich als Bandenmitglied ermittelt?


Werden Sie verdächtigt, Mitglied einer Bande gewesen zu sein, wird es Zeit sich einen Anwalt zu nehmen. Der Vorwurf bandenmäßig eine Straftat begangen zu haben, wird so gut wie immer die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung erfüllen, so dass Sie sogar den Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben. Gerne können Sie sich auch direkt an mich wenden.



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